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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 13 VG 3/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 13 VG 3/04 (https://dejure.org/2008,119162)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.10.2008 - L 13 VG 3/04 (https://dejure.org/2008,119162)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - L 13 VG 3/04 (https://dejure.org/2008,119162)
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  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 13 VG 3/04
    vom 2. Oktober 1998 (i. d. G. des Widerspruchsbescheides des Niedersächsischen Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben vom 13. Januar 1999) und auf Gewährung einer Beschädigtenrente - der Senat hat den (unbestimmten und damit unzulässigen) Berufungsantrag auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz im wohlverstandenen Interesse des Klägers dahin ausgelegt, dass von dem Kläger die Gewährung einer Beschädigtenrente begehrt wird (vgl. BSG, Urt. vom 2. Oktober 2008 - B 9 VG 2/07 R -, Rz. 12) - zu Recht abgelehnt.
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 13 VG 3/04
    1982, 570 = 'SozR%203800%20§%20;">20%20OEG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3800 § 20 OEG Nr. 3 u. Kunz, aaO, Rdn. 28) der wesentlichen Bedingung, dann der Fall, wenn der Tatbeitrag des Opfers nicht nur ein nicht hinweg zu denkender Teil der Ursachenkette ist, sondern sich darüber hinaus als eine gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Schädigers darstellt (BSG, Urt. vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, Breith. 2001, 280 - zit. nach juris, Rz. 17; Urt. vom 29. März 2007 - 9 a VG 2/05 R -, Rz. 15; ; Heinz, aaO, Rdn. 28 zu § 2).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 13 VG 3/04
    1982, 570 = 'SozR%203800%20§%20;">20%20OEG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3800 § 20 OEG Nr. 3 u. Kunz, aaO, Rdn. 28) der wesentlichen Bedingung, dann der Fall, wenn der Tatbeitrag des Opfers nicht nur ein nicht hinweg zu denkender Teil der Ursachenkette ist, sondern sich darüber hinaus als eine gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Schädigers darstellt (BSG, Urt. vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, Breith. 2001, 280 - zit. nach juris, Rz. 17; Urt. vom 29. März 2007 - 9 a VG 2/05 R -, Rz. 15; ; Heinz, aaO, Rdn. 28 zu § 2).
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